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Formalitäten

Einige Formalitäten sind jedoch erforderlich, um eine Seebestattung durchführen zu können. Der/Die Verstorbene sollte zu Lebzeiten in einer Willenserklärung handschriftlich festgehalten haben, dass er/sie sich z.B. sein Leben lang der See verbunden fühlte. Eine entsprechende Erklärung senden wir Ihnen gerne als Vordruck zu.
Liegt eine Willenserklärung nicht vor, so können die Angehörigen die Freigabe zur Seebestattung beantragen. Auch hierfür erhalten Sie von uns oder von Ihrem Bestattungsinstitut ein entsprechendes Formular.

Mit der Willenserklärung oder dem Freigabeantrag muss sich nun Ihr Bestatter bei der zuständigen Ordnungsbehörde eine Ausnahmegenehmigung für jede Seebestattung erteilen lassen.Mit dieser Genehmigung und dem Seebestattungsauftrag an uns, in dem das gewünschte Seegebiet angegeben ist und dem ein Exemplar der Sterbeurkunde beiliegt, fordern wir die Urne der Verstorbenen direkt vom Krematorium an.