Formalitäten


Einige Formalitäten sind jedoch erforderlich, um eine Seebestattung durchführen zu können. Der/Die Verstorbene sollte zu Lebzeiten in einer Willenserklärung schriftlich festgehalten haben, dass er/sie sich sein Leben lang der See verbunden fühlte. Eine entsprechende Erklärung können Sie unter "Willenserklärung" auf dieser Seite herunteraden oder wir senden Ihnen diese gerne als Vordruck zu.
Liegt eine Willenserklärung nicht vor, so können die Angehörigen mit einer entsprechenden Erklärung die Freigabe zur Seebestattung  beantragen. Auch diese stellen wir hier zum herunterladen bereit oder Sie erhalten von uns oder Ihrem Bestattungsinstitut ein entsprechendes Formular.

Mit der Willenserklärung wendet sich nun Ihr Bestatter an die zuständigen Ordnungsbehörde, um die Genehmigung für die Seebestattung erteilen zu lassen. Mit dieser Genehmigung und dem Seebestattungsauftrag an uns, in dem das gewünschte Seegebiet angegeben ist und dem eine Kopie der Sterbeurkunde beiliegt, fordern wir die Urne des Verstorbenen direkt vom Krematorium an.

Seebestattung
vor Rügens Küste

Kontakt

Angel- und Ausflugsschifffahrt Rügen GmbH
Strasse der Jugend 7a
18546 Sassnitz

Telefon: 038392 / 674630
Telefax: 038392 / 674638